Grünflächenziffer mindestens 40 %. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 25. September 2017 erteilte die Stadt Biel die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 27. Oktober 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, der Gesamtentscheid sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.