2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Interlaken, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), zur Kenntnis Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor