m) Nach dem Gesagten verstösst das Bauvorhaben gegen diverse kantonale und kommunale Denkmal- und Ortsbildschutzbestimmungen. Angesichts des Umstands, wonach die Beschwerdeführerin unbestrittenermassen bereits über zwei vergleichbare Anlagen in Interlaken verfügt und eine offizielle Informationstafel im Parkinnern bereits vorhanden ist, besteht vorliegend kein touristisches Interesse an der geplanten Aufstellung der Orientierungsanlage. Gemäss den obigen Ausführungen würde das vorliegende Interesse am Denkmal- und Ortsbildschutz letztlich aber ohnehin ein allfälliges touristisches Interesse überwiegen.