Trotz der bestehenden Störfaktoren, insbesondere der Reklametafel für das Casino, handelt es sich vorliegend also nach wie vor um eine intakte Umgebung; die besondere Schutzwürdigkeit der Umgebung wird jedenfalls weder durch die Vorbauten bzw. die WC- Anlage noch durch die bestehende Reklametafel aufgehoben. Deshalb gilt es, jede weitere Störung zu verhindern und eine solche hätte die geplante Orientierungsanlage gemäss obigen Ausführungen zur Folge. Soweit sich die Beschwerdeführerin mit ihrem Verweis auf die bestehende Reklametafel schliesslich auf eine Gleichbehandlung im Unrecht beruft, gilt im Übrigen Folgendes festzuhalten: