Gleiches gilt bezüglich des noch weiter nördlich gelegenen, zeitgenössischen Erweiterungsbaus. Dieser fällt mit seiner metallischen Fassade, seinen grossen Fenstern und seinem modernen Volumen zwar auf.25 Inwiefern sich das betreffende Gebäude störend auf seine Umgebung auswirken sollte, ist jedoch nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht geltend gemacht. Hinzu kommt, dass sich eine gute Gesamtwirkung und eine neuzeitliche Architektur nicht per se gegenseitig ausschliessen.26 Die KDP hat den Erweiterungsbau in ihrem Fachbericht vom 17. Mai 2017 denn auch als qualitätvoll bezeichnet.