So ist der Bereich entlang der Einfriedung des Parkgeländes bis auf zwei Strassenlaternen und eine Reklametafel im Norden, die auf das im Kursaal befindliche Casino hinweist, frei von jeglichen Bauten und Anlagen.24 Wie die Beschwerdeführerin zwar richtig ausführt, schränkt die bestehende Reklametafel die Sicht auf die Parkanlage ebenfalls ein. Allein deswegen kann vorliegend aber noch nicht von einem uneinheitlichen Orts- bzw. Strassenbild gesprochen werden. Gleiches gilt bezüglich des noch weiter nördlich gelegenen, zeitgenössischen Erweiterungsbaus.