k) Das umstrittene Bauvorhaben beeinträchtigt jedoch nicht nur den schützenswerten Kursaal bzw. die dazugehörige Parkanlage, sondern stellt auch einen markanten Fremdkörper dar, der das umliegende Orts- bzw. Strassenbild erheblich stört. So ist der Bereich entlang der Einfriedung des Parkgeländes bis auf zwei Strassenlaternen und eine Reklametafel im Norden, die auf das im Kursaal befindliche Casino hinweist, frei von jeglichen Bauten und Anlagen.24 Wie die Beschwerdeführerin zwar richtig ausführt, schränkt die bestehende Reklametafel die Sicht auf die Parkanlage ebenfalls ein.