In beiden Fällen würde die Orientierungsanlage jedoch die Sicht auf die Bepflanzung, die in diesem Bereich die Parkanlage von der Strandbadstrasse bzw. dem darauf befindlichen Trottoir abgegrenzt, beträchtlich verstellen; bei letzterer Variante müssten die betreffenden Büsche und Hecken sogar (teilweise) zurückgeschnitten werden.21 Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin würde sich die geplante Orientierungsanlage also in beiden Fällen negativ auf die Parkanlage auswirken und damit letztlich den schützenswerten Kursaal, zu welchem die im Bauinventar explizit erwähnte Parkanlage gehört, beeinträchtigen.