ebenso zur charakteristischen Typologie des Parks und der Umgebung. Dies deckt sich mit dem Bericht der KDP vom 20. Juli 2017, wonach nicht nur das qualitätvolle Parkgelände, sondern auch dessen Begrenzung unverstellt und einsehbar bleiben müsste. Dass die betreffenden Büsche und Hecken nicht bloss Begrenzung, sondern Bestandteile der Parkanlage sind, wird von der Beschwerdeführerin nicht bestritten und ergibt sich auch aus dem entsprechenden Objektdatenblatt der ICOMOS-Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz.