Ferner führte die KDP aus, durch den Neubau würden verschiedene wichtige Sichtbezüge in und aus dem Park sowie das Kursaalgebäude verstellt. Im Übrigen sei das Fotoboxhäuschen für die Kursaal-Parkanlage unangemessen und aus denkmal- und ortsbildpflegerischer Sicht klar nicht bewilligungsfähig. Schliesslich wies die KDP darauf hin, dass an der betreffenden Stelle nicht gebaut werden könne. Infolge Rückzugs des Baugesuchs wurde das betreffende Baubewilligungsverfahren letztlich als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.