Damals ging es um ein Fotoboxhäuschen, das ebenfalls an der nordöstlichen Grenze der Parzelle Nr. C.________, jedoch weiter nördlich, hätte aufgestellt werden sollen. Die KDP kam aber zum Schluss, dass durch dieses Vorhaben sowohl die sehr qualitätvolle Parkanlage mit durchdachtem Wegnetz, Bepflanzungen und Sichtbezügen wie auch das geschützte Kursaalgebäude im Rahmen des Umgebungsschutzes und schliesslich der weiter nördlich gelegene, qualitätvolle zeitgenössische Erweiterungsbau stark beeinträchtigt würden. Ferner führte die KDP aus, durch den Neubau würden verschiedene wichtige Sichtbezüge in und aus dem Park sowie das Kursaalgebäude verstellt.