Das ist zwar nicht absolut zu verstehen und heisst nicht, dass die Umgebung überhaupt nicht verändert werden darf; es sei denn, diese sei selber schützens- oder erhaltenswert. Eine Veränderung soll aber auf das Baudenkmal grösstmögliche Rücksicht nehmen und dieses nicht wesentlich beeinträchtigen. Was das im konkreten Fall heisst, hängt vom Schutzbedarf des Baudenkmals und seiner Stellung in der Umgebung einerseits und dem Interesse der Veränderung der Umgebung andererseits ab.