Da die Orientierungsanlage auch Informationen zur historischen Entwicklung des Kursaals bzw. der Parkanlage enthalten werde, würde deren Attraktivität durch die geplante Anlage sogar noch erhöht. Selbst wenn die Orientierungsanlage aber zu einer Beeinträchtigung führen würde, wäre diese nicht erheblicher als diejenige, die bereits von den umliegenden Bauten und Anlagen ausgehe; von einem einheitlichen Gesamtbild könne jedenfalls nicht gesprochen werden. Der Bauabschlag stelle schliesslich einen ungerechtfertigten Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und den Wettbewerb dar;