c) Dagegen bringt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, das öffentliche Interesse am Denkmal- und Ortsbildschutz sei vorliegend gering; jedenfalls überwiege dieses nicht das Informationsinteresse der Touristen. Es sei zudem nicht ersichtlich, inwiefern die geplante Orientierungsanlage zu einer Beeinträchtigung des Kursaals oder der Parkanlage führen sollte. So seien diese insbesondere aufgrund der dichten Bepflanzung gar nicht (gut) einsehbar. Da die Orientierungsanlage auch Informationen zur historischen Entwicklung des Kursaals bzw. der Parkanlage enthalten werde, würde deren Attraktivität durch die geplante Anlage sogar noch erhöht.