, unmittelbar rechts neben dem seitlichen Zugang zu einer Parkanlage, aufzustellen. Im betreffenden Bereich ist die Parkanlage durch einen mannshohen Drahtzaun und Buschwerk von der Strandbadstrasse bzw. dem darauf befindlichen Trottoir abgegrenzt. Die Parkanlage gehört zum Kursaal, der im Bauinventar3 als schützenswertes K-Objekt aufgenommen und im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter (KGS-Inventar)4 als Objekt von nationaler Bedeutung aufgeführt ist. Der Kursaal-Garten bzw. die Parkanlage ist zudem in der ICOMOS5-Liste historischer Gärten 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).