4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie das von der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid erwähnte Aussenraumgestaltungskonzept ein. Danach führte die BVE im Beisein der Verfahrensbeteiligten und einer Vertretung der KDP einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde beantragt sinngemäss, die Beschwerde abzuweisen und den angefochtenen Entscheid zu bestätigen.