2. Nachdem die Gemeinde von der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) einen Fachbericht eingeholt hatte, teilte sie der Beschwerdeführerin schriftlich mit, die Bauverwaltung werde gestützt auf die Einschätzung der KDP der Baukommission beantragen, die Orientierungsanlage nicht zu bewilligen. Gleichzeitig gab sie der Beschwerdeführerin Gelegenheit, das Baugesuch zurückzuziehen, eine Projektänderung einzureichen oder einen beschwerdefähigen Entscheid zu verlangen. Die Beschwerdeführerin verlangte Letzteres. Mit Entscheid vom 25. September 2017 erteilte die Gemeinde dem Vorhaben den Bauabschlag.