I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin reichte am 20. Juni 2017 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch (datiert vom 22. Mai 2017) ein für das Aufstellen einer Orientierungsanlage, die neben einem Ortsplan und historischen Informationen hauptsächlich Werbung von lokalen Unternehmungen enthalten soll. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, die Orientierungsanlage an der nordöstlichen Grenze der Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. C.________, auf welcher sich bereits der im Bauinventar als schützenswert bzw. K- Objekt eingestufte Kursaal mitsamt zugehöriger Parkanlage befindet, aufzustellen.