Die Beschwerdeführenden machen in ihrer Beschwerde geltend, sie seien trotzdem legitimiert, wenn sie feststellen würden, dass Baureglementsbestimmungen nicht korrekt berücksichtigt würden. Sie hätten ein schutzwürdiges Interesse an der Einhaltung des geltenden Baureglements. Durch die Verletzung der Vorschriften zur zulässigen Gebäudehöhe werde ein Präzedenzfall geschaffen, den auch andere Grundstücksbesitzer in der Kernzone von Gunten künftig in Anspruch nehmen könnten. Dadurch werde das Dorfbild verändert und die dahinter liegenden Liegenschaften entwertet.