2. Gegen diese Zwischenverfügung reichten die Beschwerdeführenden am 19. Oktober 2017 (Postaufgabe: 20. Oktober 2017) Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss, auf ihre Einsprache sei einzutreten.