2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 1'200.-- auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Hindelbank hat dem Beschwerdeführer einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 311.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2017/135 17 RA Nr. 110/2017/135 18 IV. Eröffnung