Die Höhe des Expertenhonorars der OLK entspricht den Standardwerten. Daher werden die entsprechenden Kosten für den Bericht der OLK von Fr. 500.-- unverändert übernommen. Im Ergebnis sind die Kosten für das vorinstanzliche Verfahren damit neu mit insgesamt Fr. 1'230.– zu veranschlagen. Die Ziffer 4 der angefochtenen Verfügung ist entsprechend zu korrigieren. 6. Kosten