Es rechtfertigt sich daher, den zeitlichen Aufwand für das Verfahren um 3,0 Stunden zu reduzieren, was eine Gebühr von Fr. 690.– ergibt. Für den Erlass der Wiederherstellungsbzw. Fertigstellungsverfügung allein wäre keine Stellungnahme des AGR einzuholen gewesen, weshalb sich die entsprechenden Kosten in der Höhe von Fr. 400.– wie auch für den Fachbericht der KDP von Fr. 100.–erübrigen. Falls die Gemeinde im Rahmen des 27 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren, Baubewilligungsdekret (BewD, BSG 725.1) 28 Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank vom 14. Juni 2006 (Stand nach 4. Teilrevision vom 1. April