Gebührenreglement. Soweit die Tätigkeiten im Bauwesen nicht mit Pauschalgebühren abgegolten werden, gilt die Aufwandgebühr II. Die Gemeinde hat im vorinstanzlichen Verfahren die allgemeinen Kosten für die Prüfung, das Verfahren, den Bauentscheid und die Fertigstellungsverfügung mit Fr. 1'050.– veranschlagt, was unter Berücksichtigung der Aufwandgebühr II einem zeitlichen Aufwand von 8,75 Stunden entspricht. Wie gemäss Erwägung 2 ausgeführt, ist die Gemeinde vorliegend zu Unrecht auf das Gesuch um Projektänderung eingetreten. Es rechtfertigt sich daher, den zeitlichen Aufwand für das Verfahren um 3,0 Stunden zu reduzieren, was eine Gebühr von Fr. 690.– ergibt.