c) Im Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank28 bestimmt Art. 4, dass mit Gebühren nach Aufwand der Personal- und Infrastrukturaufwand abgegolten wird. Die Gebühren nach Aufwand werden nach Art der Dienstleistung unterteilt: für die normale Verwaltungstätigkeit gilt die Aufwandgebühr I; für Verwaltungstätigkeiten, die eine besondere Qualifikation erfordern, gilt die Aufwandgebühr II. Die Tarife für die Aufwandgebühr II legte der Gemeinderat auf Fr. 120.– pro Stunde fest.29 In Art. 31 ff. Gebührenreglement sind die Vorschriften betreffend der Gebühr für Baugesuche und Voranfragen festgehalten, für die Baukontrolle gelten die Art. 39 ff. Gebührenreglement.