a) Der Beschwerdeführer rügt, die Kosten für die Erstellung des Fachberichts der OLK würden gemäss Bauentscheid vom 18. September 2017 Fr. 500.– betragen, während der Fachbericht der KDP lediglich Fr. 100.– gekostet habe. Die Kosten für den Bericht der OLK seien zu hoch und folglich zu senken. b) Die Gesuchstellenden tragen die amtlichen Kosten des Baubewilligungsverfahrens (Art. 52 Abs. 1 BewD27). Die amtlichen Kosten bestehen aus den Gebühren und Auslagen, welche die Gemeinde für ihre Tätigkeit im Baubewilligungsverfahren erhebt. Als Auslagen gelten auch Kosten für technische Untersuchungen und Expertenhonorare (Art. 51 Abs. 1 und 2 BewD).