Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), der kantonalen Denkmalpflege (KDP) oder einer leistungsfähigen örtlichen Fachstelle begutachtet worden ist". Vorliegend habe die OLK zur Frage der Wirkung auf das äussere Orts- und Landschaftsbild Stellung genommen, während sich die Denkmalpflege auf die Wirkung auf das innere Ortsbild und Umgebungsschutz der umliegenden Schutzobjekte beschränkt habe. Im vom Beschwerdeführer erwähnten Newsletter Nr. 5 vom Juni 2011 werde nur darauf hingewiesen, dass in der Regel die Denkmalpflege und nicht die OLK beizuziehen sei.