Wie erwähnt wurde dem Beschwerdeführer bereits zugestanden, die langen traufseitigen Fassaden der Lagerhalle nicht mit Holz zu verschalen. Aufgrund der Lage in der Baugruppe H bzw. ISOS-Objekt mit höchstem Erhaltungsziel und der Nähe zu schützenswerten Bauten, kann auf die Holzverschalung der giebelseitigen Fassaden aber nicht verzichtet werden. Das öffentliche Interesse an der Fertigstellung des Vorhabens gemäss der Baubewilligung ist vorliegend erheblich.