Die umstrittene Lagerhalle liegt ausserhalb des Baugebiets. Aus dem Baubewilligungsverfahren von 2014 und aus den Stellungnahmen der Denkmalpflege und der OLK zur Projektänderung ergibt sich, dass die geforderte Fertigstellungsmassnahme sowohl im Interesse des Ortsbild- und Landschaftsschutzes als auch im Interesse des Denkmalschutzes liegt. Diese öffentlichen Interessen werden durch die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Argumente nicht entkräftet. Wie erwähnt wurde dem Beschwerdeführer bereits zugestanden, die langen traufseitigen Fassaden der Lagerhalle nicht mit Holz zu verschalen.