Zum einen müssen ausreichende Gründe für ein Rückkommen auf die ursprüngliche Verfügung vorliegen, zum anderen braucht es hinreichende Gründe für eine Änderung der rechtskräftigen Verfügung. Als Rückkommensgründe kommen insbesondere die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit der Verfügung, die Veränderung der Umstände oder das Vorliegen eigentlicher Revisionsgründe in Frage. Liegen solche Gründe vor, ist zu prüfen, ob hinreichende Änderungsgründe vorliegen.