ursprünglich verfügten Massnahme" könne das Ansuchen des Beschwerdeführers nicht bewilligt werden. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Einzig der Beschwerdeführer nahm diese Möglichkeit wahr und hält mit Eingabe vom 8. Januar 2018 an den Ausführungen seiner Baubeschwerde fest. Er habe die Auflage betreffend die Holzschalung nach Abbruch der Verhandlungen mit der KDP akzeptiert. Im Laufe der Bauarbeiten habe er festgestellt, dass die Holzschalung angesichts der "ebenfalls geforderten Hecke abgedeckt" werden könne und daher nicht notwendig sei.