Die KDP nimmt ergänzend zu ihrem Fachbericht mit Eingabe vom 23. November 2017 Stellung und erläutert die Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Denkmalpflege und der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK). Zudem nimmt sie zur Rüge der Verletzung des Rechtsgleichheitsgrundsatzes Stellung. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 24. November 2017 die Abweisung der Beschwerde und verweist auf seinen Entscheid vom 7. Juli 2014 und seine Stellungnahme vom 19. Juni 2017. Es stellt klar, dass die Eröffnung des Bauentscheids ohne entsprechenden Entscheid bzw. Verfügung des AGR erfolgt sei.