Grundsätzlich vertrete die Baukommission Hindelbank die Ansicht, dass Bauvorhaben gemäss dem bewilligten Projekt auszuführen seien. Aufgrund der stirnseitigen Hecke könne die Gemeinde die Begründung des Beschwerdeführers (aber) nachvollziehen, damit die Holzschalung nicht erstellt werden müsse. Die Gemeinde verzichtete auf Antragstellung. Die KDP nimmt ergänzend zu ihrem Fachbericht mit Eingabe vom 23. November 2017 Stellung und erläutert die Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Denkmalpflege und der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK).