3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdevefahren für die BVE leitet6, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde hält mit Stellungnahme vom 10. November 2017 fest, dass mit der Baubewilligung vom 23. Juli 2014 die detaillierte Projektausführung und die Bedingungen und Auflagen vom Beschwerdeführer akzeptiert worden seien. Bezüglich der Fassadengestaltung hätten verschiedene Besprechungen mit der KDP stattgefunden. Grundsätzlich vertrete die Baukommission Hindelbank die Ansicht, dass Bauvorhaben gemäss dem bewilligten Projekt auszuführen seien.