"1. Der Bauentscheid vom 18. September 2017 zum Gesuch um Projektänderung vom 13. Januar 2017 zur Baubewilligung Nr. 409/14/08 vom 23. Juli 2014 sowie die Fertigstellungsverfügung nach Art. 46 Baugesetz seien aufzuheben und die Projektänderung sei zu bewilligen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."