Mit Entscheid vom 18. September 2017 erteilte die Gemeinde Hindelbank der Projektänderung den Bauabschlag. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, die Lagerhalle bis spätestens März 2018 gemäss der Baubewilligung vom 23. Juli 2014 fertigzustellen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 20. Oktober 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: