nicht erkennbar und wird durch die Beschwerdeführenden nicht näher ausgeführt. Die Wirtschaftsfreiheit gibt keinen Anspruch darauf, eine freistehende Solaranlage für den Eigengebrauch aufzustellen. Im Übrigen wird der freie Marktzugang des Produkts nicht verhindert, da mit diesem Entscheid nicht ein Verbot von solchen Solaranlagen einhergeht; vorab innerhalb des Baugebiets ist der Bau solcher Anlagen nicht ausgeschlossen. 9. Zusammenfassung und Kosten