a) Die Beschwerdeführenden bemängeln, dass die Vorinstanz keinen Fachbericht beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) eingeholt habe. Sie hätten diesen Beweisantrag mehrfach gestellt. Es gehe in diesem Verfahren um grundsätzliche Fragen der Förderung von erneuerbaren Energien, welche bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen seien. Es sei zu einseitig auf die raumplanerischen Interessen abgestellt worden. Die verschiedenen Interessen seien zu ermitteln und sorgfältig gegeneinander abzuwägen, was eine Stellungnahme des AUE erfordere. Mit Eingabe vom 12. Januar 2018 halten die Beschwerdeführenden ausdrücklich an diesem Beweisantrag fest.