Unter Umständen können auch weitere Bauten oder Bauteile unter diesem Titel nötig sein, etwa ein Aussensitzplatz oder ein Balkon oder ein gedeckter, mindestens zweiseitig offener Fahrzeugunterstand.24 Der Bau einer freistehenden Solaranlage gehört nicht zu den Vorhaben, welche für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig sind. Der blosse Umstand, dass erneuerbare Energieformen grundsätzlich zu fördern sind, vermag entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden nicht zur Notwendigkeit einer solchen Anlage für eine zeitgemässe Wohnnutzung zu führen.