Weiter ist zu beachten, dass im Rahmen von Art. 24 RPG nicht nur eine Standortevaluation vorzunehmen ist, sondern ebenso verlangt wird, dass nicht die erstbeste Ausführungsart gewählt wird. Es ist nach Alternativen zu suchen, mit welchen die Auswirkungen auf die Umwelt so weit begrenzt werden können, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.19 Wie bereits festgehalten (E. 5c), wäre eine Solaranlage auf dem Dach des Hauptgebäudes mit weniger Auswirkungen auf die Umgebung verbunden als dies bei einer freistehenden Solaranlage im geplanten Umfang der Fall ist.