Sanierung des Daches in der Regel eine nicht bewilligungsfähige Nutzungsänderungen im Wohnteil mit sich bringe, kann nicht gefolgt werden. Sowohl in das Dach eingebaute Solaranlagen als auch auf dem Dach aufgebaute Solaranlagen sind problemlos möglich, ohne dass Veränderungen am Wohnteil vorgenommen werden müssen. Letztlich ist eine Solaranlage auf einer bestehenden Baute im Vergleich zu einer freistehenden Anlage aus Sicht des Landschaftsschutzes von Vorteil und trägt dem Grundsatz Rechnung, wonach die Nichtbauzonen so weit als möglich von Bauten freizuhalten sind. Von einer betrieblichen Notwendigkeit der umstrittenen, freistehenden Anlage kann daher nicht gesprochen werden.