Die rechtsanwendenden Behörden haben sich an die geltenden rechtlichen Grundlagen zu halten. Aufgrund dieser untersteht die umstrittene Anlage der Baubewilligungspflicht. Eine Normkorrektur kann nicht im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens erfolgen. RA Nr. 110/2017/134 9 5. Zonenkonformität nach Art. 16a RPG