f BewD subsumiert werden. Kommt dazu, dass sich die Anlage ausserhalb der Bauzone befindet und aufgrund ihrer Grösse den Raum äusserlich erheblich verändert, was unabhängig von Art. 6 Abs. 1 Bst. f BewD zur Bewilligungspflicht führt (Art. 7 Abs. 1 BewD).