f BewD bestimmt, dass Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie baubewilligungsfrei erstellt werden dürfen, wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden installiert werden und den kantonalen Richtlinien entsprechen. Nach den erwähnten kantonalen Richtlinien12, denen die baubewilligungsfreien Anlagen entsprechen müssen, handelt es sich bei der hier interessierenden zweiten Kategorie um kleine freistehende Nebenanlagen bis maximal 10 m2 Bruttofläche und einer Höhe von max. 2.50 m ab Boden.