das zuständige Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Fortsetzung des Verfahrens für das Baugesuch vom 7. April 2017 / 10. April 2017. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Gemeinde Walkringen hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten in der Höhe von Fr. 2'730.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung