c) Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner schreiben in ihrer Stellungnahme nicht, die G.________ AG sei ihre Rechtsnachfolgerin. Entsprechend machen sie auch nicht geltend, sie hätten kein Interesse mehr am Bauvorhaben bzw. sie hätten dieses der G.________ AG übertragen. Im Gegenteil weist die Beschwerdegegnerschaft in ihrer Beschwerdeantwort darauf hin, das Baugesuch sei "im Interesse der beiden Parteien (G.________ AG und Familie J.________)" eingereicht worden. Auch die G._____