__ AG gab die Gemeinde nach und führte das Baubewilligungsverfahren trotz Zweifel an der eigenen Zuständigkeit durch. Dem Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 23. August 2017 ist schliesslich zu entnehmen, dass die Gemeinde eine Bewilligung dieses Baugesuchs in Aussicht stellte, jedoch mit der Verfügung zuwarteten wollte, solange sie noch Eigentümerin der Bauparzelle Walkringen Grundbuchblatt Nr. F.________ war. Die enge RA Nr. 110/2017/130 8