Das erhebliche Interesse der G.________ AG am Bauvorhaben zeigt sich einerseits in den Ausführungen der Gemeinde und andererseits auch darin, dass die G._______ AG im vorliegenden Verfahren Parteistellung beantragte (vgl. dazu die untenstehende E. 4). Die G.________ AG wünschte gemäss der Stellungnahme der Gemeinde vor einem Landkauf zudem eine Zusage für ein Bauvorhaben und teilte mit, dass sie bzw. die Bauherrschaft kein Verfahren beim Regierungsstatthalteramt wolle. Dieser Forderung der G.________ AG gab die Gemeinde nach und führte das Baubewilligungsverfahren trotz Zweifel an der eigenen Zuständigkeit durch.