Im Vertrauen auf einen zeitnahen Abschluss des Landverkaufsvertrags und der bereits vorgeleisteten Abklärungen sowie auf Wunsch der G.________ AG, wurde das Baubewilligungsverfahren durch die kommunale Baupolizeibehörde eingeleitet und weitergeführt. Den Verantwortlichen der G.________ AG wurde das Risiko wegen der Verfahrensführung durch die Gemeindebehörden mehrmals mitgeteilt und dass eine Unterzeichnung des Verkaufsvertrags umgehend erfolgen muss um nachfolgende Probleme wegen allfälligen Verfahrensmängel zu verhindern."