Sie wurden darauf hingewiesen, dass die Gemeinde als (Noch-)Grundeigentümerin ein Baubewilligungsverfahren nicht durchführen könnte und dies durch das Regierungsstatthalteramt zu erfolgen hätte. Die G.________ AG hatte jedoch gewünscht, dass sie von der Gemeinde vor einem Landkauf eine Zusage für ein Bauvorhaben und RA Nr. 110/2017/130 7